AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Efti Frucht GmbH

1. Geltungbereich

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden für sämtliche auch zukünftige Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern vereinbart. Widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Selbstlieferungsvorbehalt

Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Lieferung durch unsere Lieferanten vor.

3. Lieferbedingungen

Als Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Sitz von Efti Frucht GmbH vereinbart. Durch Übergabe der Ware an den Frachtführer oder auch Spediteur geht die Gefahr auf unseren Kunden über. Maßgeblich für Gewichte und Mengen sind die Feststellungen bei Übergabe an di Spedition oder den Frachtführer.

4. Preise

Diese verstehen sich frei Rampe Kunde zzgl. Der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Dabei sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, soweit diese nicht auf dem konkreten Vertrag beruhen. Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Sachmängelhaftung

Erfolgt ein Kauf ab Lager nach Besichtigung oder Untersuchung der Ware, ist eine spätere Mängelrüge, auch wegen Mengen- oder Gewichtsabweichungen, ausgeschlossen.

Da es sich bei Früchten um verderbliche Ware handelt, ist im Übrigen die Ware bei Übernahme immer sofort zu prüfen und ein evtl. Mangel schriftlich anzuzeigen. Beauftragten unseres Hauses ist die Möglichkeit der Überprüfung einzuräumen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist unser Kunde im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt jedoch seine Forderungen aus dem Weiterverkauf zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde darf unsere Ware zur Sicherheit an Dritte nur übereignen oder verpfänden, wenn daran kein Vorbehaltseigentum mehr besteht. Sollten Dritte unser Vorbehaltseigentum pfänden, hat uns der Kunde sofort zu verständigen, damit wir unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum wahrnehmen können.

7. Transportmittel

Die von uns zur Verfügung gestellten Euro-Transportpaletten (EPAL) sind im direkten Tauschverfahren an uns zurück zu geben.
Es werden keine Paletten Konten geführt.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand

Unsere Geschäftsverbindung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand wird München vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll durch Auslegung treten, was der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.